Die rechtliche Situation und Gesetzeslage

Darf jeder Pfefferspray besitzen und einsetzen?

Diese Frage haben sich sicherlich schon viele Leute gestellt. Die Antwort darauf ist gar nicht so einfach. Pfefferspray darf grundsätzlich erst einmal niemand einsetzen. Tierabwehrspray aber schon.

Oder anders ausgedrückt: Die Gesetzgebung in Deutschland ist auf den ersten Blick etwas kompliziert. Pfefferspray wäre zugelassen, wenn es ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt hätte. Dies wäre aber erst möglich, wenn der Wirkstoff als gesundheitlich unbedenklich eingestuft wurde, und dafür wären Tierversuche notwendig. Doch diese sind laut § 7 Abs. 4 TierSchG nicht mehr durchzuführen. Pfefferspray darf also pauschal nicht als Verteidigungsmittel gegen Menschen eingesetzt werden. Die rechtliche Einstufung eines normalen Pfeffersprays ist die einer verbotenen Waffe.

Gesetzeslage bei Pfeffersprays

Ausnahme – gekennzeichnete Tierabwehrsprays

OBRAMO Pfeffersprays wie das Fox Labs Spray und die anderen Marken-Pfeffersprays sind als Tierabwehrspray eingestuft und auch gekennzeichnet. Zur Tierabwehr darf ein entsprechend gekennzeichnetes Pfefferspray frei mitgeführt werden (außer beispielsweise bei Veranstaltungen). Es unterliegt keiner Altersbeschränkung. Die Kennzeichnung als Tierabwehrspray ist aber zwingend nötig. Ein Einsatz gegen Menschen bleibt strafbar, kann aber im Rahmen einer Notwehrhandlung gerechtfertigt sein!

Tipp: Weitere Informationen finden Sie auch auf der Wikipedia Seite zu Pfefferspray. Hier gibt es auch eine Liste der Sie entnehmen können, in welchen Ländern Pfefferspray verboten oder erlaubt ist. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns auch gerne über das Kontakformular anschreiben oder telefonisch erreichen: Tel: +49 (05251) 689 15 52

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